Die Satzung im Wortlaut

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Was steht drin in der GSV-Satzung. Hier können Sie sich die aktuelle Satzung des GSV Maichingen als pdf-Dokument herunterladen.
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Fakten

Die GSV-Satzung

Die GSV-Satzung

 

Die Satzung ist das Gesetzbuch eines Vereins. Die wichtigen und grundlegenden Abläufe, Vorgaben und Entscheidungen werden in ihr klar und verständlich geregelt. Wie ein Gesetz, so unterliegt auch die Satzung Änderungen. Auch die Satzung des GSV Maichingen wurde seit der Gründung des Vereins immer wieder geändert. Die aktuelle Fassung stammt aus dem Jahr 2013 und wurde am 27. Juni 2013 von der Mitgliederversammlung mit der nötigen Dreivierte-Mehrheit verabschiedet.

 

Die wichtigsten Inhalte der GSV-Satzung auf einen Blick

 

§ 2.2 Der Verein dient der Pflege und Förderung des Chorgesangs, des Theaterspiels sowie der sportlichen Betätigung jeglicher Art. (…)Besonderes Gewicht legt der Verein

auf Kinder- und Jugendförderung und ein kameradschaftliches Vereinsleben.

 

§ 4.1 Die Mitgliedschaft wird durch die Abgabe einer Beitrittserklärung schriftlich beantragt.

Die Beitrittserklärung wird mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verein

rechtsgültig.

 

§ 4.2 Mitglied des Vereines kann jede natürliche Person werden.

 

§ 4.3 Die unter 14 Jahre alten Mitglieder des Vereines sind Kinder. Mitglieder des Vereines

im Alter von 14 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind Jugendliche. Kinder und

Jugendliche werden von den Erziehungsberechtigten vertreten.

 

§ 4.4 Die Mitgliedsdauer beträgt mindestens ein Jahr.

 

§ 5.1 Die Mitgliedschaft erlischt:

durch freiwilligen Austritt, der durch schriftliche Erklärung der Geschäftsstelle zu

gestellt werden muss. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Jahresende,

sofern eine Mindestmitgliedschaftsdauer von einem Jahr erfüllt ist. Ausnahmen kann

der Vorstand zulassen. Die Mitgliedsrechte und die Beitragspflicht enden mit

Ablauf des Austrittsjahres.

 

§ 6.1 Die Mitglieder des Vereins sind beitragspflichtig. Die Mitgliedsbeiträge, eventuelle

Sonderbeiträge und Umlagen sowie Aufnahmegebühren werden jeweils von der

Mitgliederversammlung festgesetzt. Das Nähere regelt die Beitragsordnung.

 

§ 6.2 Neben den Mitgliedsbeiträgen kann eine bestimmte Anzahl von jährlich abzuleisten

den Arbeitsstunden festgelegt werden.

 

§ 6.3 Die Abteilungen sind berechtigt, eigene Beiträge oder Umlagen zu erheben, die

zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag bezahlt werden müssen.

 

§ 7.1 Jedes Mitglied, welches das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist stimmberechtigt.

Es ist auch wählbar für Vereins- und Abteilungsämter. Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter

und der Vorstand Finanzen müssen jedoch volljährig sein. Das Stimmrecht

kann nur persönlich ausgeübt werden; eine Übertragung ist ausgeschlossen.

 

§ 7.3 Alle Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen

und die Einrichtungen des Vereins im Rahmen des bestehenden Angebots zu

benützen.

 

§ 7.4 Für die Mitglieder sind die Satzung sowie die Ordnungen und Beschlüsse des

Vereins und der Abteilungen verbindlich.

 

§ 7.5 Alle Mitglieder haben die Pflicht, die Vereinsinteressen zu fördern, die Ziele des

Vereins zu unterstützen und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck

des Vereins entgegensteht. Das Vereinseigentum ist pfleglich zu behandeln.

Quellenangabe: © www.fotolia.com rcx, momius, Marco2811, Christian Schwier, www.pixabay.com nattanan23, GSV Maichingen